Ablauf Scheidung

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten sich scheiden zu lassen. Einerseits die einvernehmliche Scheidung, bei der sich die Ehegatten über die Nebenfolgen der Scheidung einig sind. Anderseits die strittige Scheidung, bei der die Ehegatten keine Einigung hinsichtlich der Nebenfolgen der Scheidung finden.

Einvernehmliche Scheidung

Die Grundlage der einvernehmlichen Scheidung bildet die sogenannte Scheidungskonvention. Dies ist ein Vertrag, in dem die Ehegatten ihren Scheidungswillen und die Nebenfolgen der Scheidung regeln, (siehe auch rechtlicher Hintergrund einer Trennung u./o. Scheidung).

Die Scheidungsfolgen:

  • Sorgerecht der Kinder
  • Obhut der Kinder
  • Betreuungs-, Besuchs-, Feiertags- und Ferienrecht
  • Kinderunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Berufliche Vorsorge
  • Güterrecht

Ist die Scheidungskonvention erstellt und unterzeichnet, genügt es, dass sich beide Ehepartner mit der Ehescheidung einverstanden erklären und ein gemeinsames Scheidungsbegehren dem Gericht einreichen.

Beilagen für das Gericht:

  • Aktueller Familienausweis (nicht älter als drei Monate; telefonisch bestellen beim Zivilstandsamt am Heimatort des Ehemannes)
  • Unterhaltsberechnung
  • Berechnung Güterrecht
  • Letzte eingereichten Steuererklärungen und Steuerverfügungen
  • Bestätigung der Pensionskassen beider Parteien über die während der Ehe erworbene Austrittsleistung und über die Durchführbarkeit der vereinbarten Teilung
  • Lohnausweise von beiden Partien des letzten Jahres sowie laufende Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
  • Bei selbständiger Erwerbstätigkeit: Geschäftsabschlüsse (Bilanz, ER) der letzten drei Jahre
  • Belege für weitere Einkommen (Nebenerwerb, Renten von AHV, IV, etc.)
  • Neuer Grundbuchauszug

Das Gericht lädt die Parteien daraufhin zu einer Anhörung. Die Ehegatten müssen bei der Anhörung persönlich anwesend sein. Die Scheidung kann nicht an einen Anwalt delegiert werden. Das Gericht hört die Ehegatten sowohl gemeinsam als auch getrennt an. Ziel der Anhörung ist es, herauszufinden, ob die Zustimmung zur Scheidung und zur Scheidungskonvention dem freien Willen eines jeden Ehegatten entspricht und auf reiflicher Überlegung beruht. Das Gericht prüft daraufhin die Angemessenheit der Scheidungskonvention. Erachtet es die Scheidungskonvention als in Ordnung, spricht es die Scheidung aus.

Das Scheidungsbegehren wird beim Gericht am eigenen Wohnsitz oder dem Gericht am Wohnsitz des Ehepartners eingereicht.

Strittiges Scheidungsverfahren

Willigt der andere Ehegatte nicht in die Scheidung ein, kann die Ehe erst nach zwei Jahren Trennungszeit geschieden werden.

Konnten sich die Ehegatten über die Scheidung und deren Nebenfolgen nicht einigen, ist ein normaler Zivilprozess über die Scheidung zu führen. Es ist für diesen Fall beim zuständigen Gericht eine Scheidungsklage einzureichen. Das Verfahren ist in der Regel schriftlich. Die Ehegatten haben bei diesem Verfahren Anträge zu stellen, wie die Nebenfolgen der Scheidung ihres Erachtens festgelegt werden sollen.

Es ist zu empfehlen, sich bei diesem Verfahren anwaltlich vertreten zu lassen.